Unsere Datenschutz-Notfall-Hilfe-Hotline


Datenschutz-Hotline



Sie haben eine Datenpanne und wissen nicht, ob Sie diese melden müssen?
Eine Betroffenenanfrage ist bei Ihnen eingegangen?
Oder eine Aufsichtsbehörde hat an Ihre Tür geklopft?

Vielleicht haben Sie aber auch nur eine Frage oder wünschen Beratung?

Rufen Sie gerne an!

Kommen Sie unbedingt rechtzeitig Ihren Melde- und Auskunftspflichten nach. Bei Betroffenenanfragen möglichst unverzüglich, in der Regel spätestens innerhalb eines Monats. Bei relevanten Datenpannen innerhalb von 72 Stunden. Im ersten Fall drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 4% des Vorjahresumsatzes oder bis zu 20 Mio. Euro. Im zweiten Beispiel bis zu 2% des Vorjahresumsatzes oder bis zu 10 Mio. Euro.

Datenschutzverstöße generell werden dabei nicht nur bei größeren Firmen geahndet, auch kleinere Unternehmen wie Restaurants oder Waschstraßenbetreiber wurden mit vier-bis fünfstelligen Bußgeldern bestraft.

Disclaimer: Die auf diesen Seiten angegebenen Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.